Die Regelung des Campings „Camper Park Aris” in Orzyszu
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Gründsätze der Regelung dienen zum Schutz der allen Gäste des Campings.
2. Diese Gründsätze legen die Pflichte der Gäste fest, während ihrer Aufenthalt hier. Sie bestimmen auch, wie man die technischen Geräte benutzen sollte.
II. ANKUNFT UND ABREISE DER GÄSTE
- Nach dem Ankunft ist der Gäste verpflichtet, sich in der Rezeption anzumelden. Während der Registrierung muss man den Ausweis der allen Personen, die sich auf dem Campingplatz befinden, vorlegen.
- Der Platz der Campingsgeräte und des Wagens des Gasts bezeichnet das Personel. Es hängt davon ab, welche Plätze noch auf dem Camping verfügbar sind.
- Der Tag beginnt um 14.00 Uhr des ersten Tages des Aufenhalts und endet um 11.00 Uhr des Tages der Abreise.
- Die Quittung oder die Kennnummer berechtigen zum Aufenthalt auf dem Camping, man muss sie zum Kontrolle während des ganzen Zeit des Aufenthalts behalten.
- Die Gebühr für die ganze Aufenthalt sollte bei der Ankunft bezahlt werden. Wenn der Gast seine Aufenthalt verlängern will, ohne das vorher in der Rezeption zu melden, ist er verpflichtet 50% des Preises für die ersten 5 Stunden, dann 100% des Preises.
- Man bekommt keine Rückzahlung, wenn man die Aufenthalt gekauft und nicht ausgenutzt hat.
III DIE NUTZUNG DES CAMPINGS
- Man darf sich nur in der räumlichen Begrenzung befinden (gekennzeichnete Campingstellen).
- Es ist verboten, die Campingstelle zu wechseln, ohne vorherige Erlaubnis der Rezeption.
- Wenn man auf dem Campinggebiet mit dem Fahrzeug fährt, muss man sehr vorischtig sein – maximal darf man hier 5km/h fahren.
- Die Kinder sollten immer unter der Aufsicht der Eltern oder unter der dirket für sie verantwortliche Personen sein. Die Kinder dürfen die Campinggeräte, den Spielplatz und die Campingprodukte nur unter der Aufsicht der Erwachsenen verwenden.
- Der Gast darf auf dem Camping einen Hund mithaben, muss aber die entsprechende Hygiene (Reinigung nach dem Hund) einhalten. Man ist auch verpflichtet, den Schutzimpfungenschein zu besitzen. Die Hunde sollten an der Leine geführt und in einen Korb (wenn das Tier aggressiv ist) geführt werden.
- Die Besucher und die Gäste dürfen auf dem Campingplatz von 9.00 bis 22.00 Uhr sein, wenn das vorher in der Rezeption angemeldet wurde. Sie sollten die Bestimmungen der Regelung einhalten.
- Von 22.00 bis 7.00 Uhr schließen wir das Haupttor. Die Eröffung des Tores ist nur dann möglich, wenn man sich vorher mit der Rezeption kontaktiert hat.
- Bevor man das Camping verlässt, ist der Gast verpflichtet, seinen Platz aufzuräumen und die alle Dinge, die er benutzt hat, unberührt lassen.
IV. VERWENDUNG VON TECHNISCHEN GERÄTE UND CAMPINGPRODUKTE
1. Die Gäste können die technische Geräte und Campingprodukte nutzen. Das alles sind nur für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet.
2. Auf dem Campingplatz darf man nicht das Auto waschen, Ölwechsel usw. ist auch verboten.
3. Waschbecken, Futtertröge, Dusche, Urinale, WC und Abwasserableitungsstelle sind nur für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet; die Gäste sollten davon bewusst sein, dass es gemeinsames Eigentum ist.
4. Die elektrische Anlage darf nur von dem dazu berechtigten Personal anschließen und abschalten.
V.DIE LAGERUNG DER PERSÖNLICHEN SACHEN UND DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE VERLETZUNGEN, DIE BEI DER AUFENTHALT AUF DEM CAMPINGPLATZ PASSIERTEN
1. Der Gast ist dazu verpflichtet, um seine Sachen auf dem Campingplatz sich zu kümmern.
2. Die Leitung des Campings übernimmt keine Verantwortung, wenn die persönlichen Sachen der Gäste beschädigt werden. So ist es auch bei den Unfällen, an denen die Gäste selbst schuldig sind.
VI. UMWELTSCHUTZ
1. Zum Müll Entsorgung dienen die Mülltonnen, die sich auf den ganzen Campingplatz befinden.
2. Es ist verboten, Müll rauszuwerfen, außer in die dazu geeigneten Mülltonnen.
3. Die Gäste sind dazu verpflichtet, den Ort, an dem sie sich befinden, aufzuräumen und sauber halten.
4. Die Gäste sind dazu verpflichtet, die allen sich auf dem Campingplatz befindenden Pflanzen, zu schutzen.
5. Die Gäste sind dazu verpflichtet, das Wasser rational zu verbrauchen.
VII. ORDNUNG UND RUHE
1. Die Gäste sind dazu verpflichtet, die Ordnung und die Ruhe zu bewahren.
2. Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. In dieser Zeit dürfen die neue Gäste keine Campingsstelle besitzen und die Gäste, die sich auf dem Campingplatz befinden, dürfen das Campinggebiet nicht lassen, um in der Nacht auszugehen.
3. Auf dem Campinggebiet darf man keine laute Musik spielen. Wir bitten Sie, die Ruhe der anderen Campinggästen nicht zu stören.
VIII BRANDSCHUTZ
1. Das Camping ist mit den Einrichtungen zum Löschen eines Brandes ausgestattet, die die Gäste und die Mitarbeiter des Objekts obligatorisch nutzen.
2. Es ist verboten, Lagerfeuer im Freien anzuzünden. Grillen ist natürlich erlaubt.
3. Es ist verboten, auf dem Campingplatz einen leicht entzündlichen Brennstoff, einen Sprengstoff usw. zu besitzen.
4. Wenn das Feuer auf dem Campingplatz oder in der Nähe des Campingplatzes ausbricht, sind die Gäste zu der Brandbekämpfung verpflichtet.
IX SONSTIGE REGELN
1. Das Camping gewährleistet den Gästen die Geräte mit der seinem Standard entsprechenden Kategorie. Im Fall der Vorbehalte, können die Gäste alles in der Rezeption melden.
2. Der Gast meldet auch dem Personel alle Zerstörungen, Fehler des Systems und der Geräte und alle Verstöße gegen die Vorschriften.
X FOLGEN DER NICHTEINHALTUNG DER REGELN AUF DEM CAMPINGPLATZ.
- 1. Der Gast ist zum Einhalten dieser Regelungen verpflichtet.
- 2. Die Personen unter Einfluss von Alkohol oder die Personen, die sich auf unangemessene Weise verhalten dürfen auf keinen Fall die Grenze des Campingplatzgebiets überschreiten. Unsere Mitarbeiter dürfen auch solche Personen aus dem Campingsgebiet rausschmeißen.
- 3. Verstoß gegen die Grundsätzen wird von dem Rezeptionarbeiter beurteilt. Der Arbeiter kann entscheiden, ob der Gast auf dem Campingplatz bleiben darf. Wenn nicht, werden die Kosten des Aufenhalts nicht zurückgegeben.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthat!
Administrator des Campings